Grenzen und Ausnahmen der Vignettenpflicht
- Fahrzeuge über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht sind von der Vignettenpflicht ausgenommen und benötigen eine GO-Box.
- Einsatzfahrzeuge (Polizei, Feuerwehr, Rettung) sind von der Mautpflicht befreit.
- Fahrzeuge mit Ausnahmegenehmigung des Bundesministeriums für Verkehr.
- Bestimmte landwirtschaftliche Fahrzeuge und Sonderfahrzeuge.
- Fahrzeuge, die ausschließlich auf mautfreien Bundesstraßen fahren.
- Diplomatische Fahrzeuge mit entsprechender Kennzeichnung.
- Fahrzeuge, die nur zur Durchfahrt durch Österreich ohne Autobahnnutzung fahren.
- Motorräder mit einem Hubraum unter 50 cm³ (Mopeds) – je nach Fahrzeugklasse prüfen.
Beschwerden und Einsprüche
Wenn Sie eine Strafverfügung erhalten haben und diese für ungerechtfertigt halten, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Einspruch bei der ASFINAG: Schreiben Sie an ASFINAG Maut Service GmbH, Rotenturmstraße 5–9, 1010 Wien, oder per E-Mail an [email protected].
- Angaben im Einspruch: Kennzeichen, Fahrzeugdaten, Datum und Uhrzeit der angeblichen Kontrolle, Vignetten-Nachweis (Kaufbeleg, Bestätigungs-E-Mail).
- Frist: Einsprüche müssen innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung der Strafverfügung eingebracht werden.
- Behördlicher Einspruch: Bei Ablehnung durch die ASFINAG können Sie Einspruch bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde einlegen.
- Ombudsmann: Der Volksanwalt (Volksanwaltschaft) kann bei Beschwerden über Behörden kontaktiert werden.
Servicegebiet und regionale Besonderheiten
Die Vignettenpflicht gilt auf dem gesamten österreichischen Autobahn- und Schnellstraßennetz. Regionale Besonderheiten:
- Tirol: Brennerautobahn A13 und Inntalautobahn A12 – Sondermaut auf Teilabschnitten.
- Kärnten: Karawankentunnel – Sondermaut für die Tunneldurchfahrt.
- Salzburg: Tauernautobahn A10 – Sondermaut im Tauerntunnel-Bereich.
- Vorarlberg: Arlberg Straßentunnel – Sondermaut für die Tunneldurchfahrt.
- Steiermark: Pyhrn Autobahn A9 – auf bestimmten Abschnitten Sondermaut.
- Niederösterreich: Keine besonderen Sondermautstrecken, aber dichte Autobahnkontrolle.
- Wien: Stadtautobahn A23 (Südosttangente) – Vignettenpflicht gilt.
- Burgenland: Grenzübergänge nach Ungarn – Vignette vor der Einreise kaufen.
Sicherheitshinweise
- Kaufen Sie Vignetten nur bei offiziellen Verkaufsstellen oder dem ASFINAG-Onlineshop.
- Vorsicht vor gefälschten Websites, die Vignetten zu überhöhten Preisen anbieten.
- Bewahren Sie den Kaufbeleg der digitalen Vignette auf.
- Entfernen Sie die Klebevignette nicht von der Windschutzscheibe – sie verliert ihre Gültigkeit.
- Kontrollieren Sie die Gültigkeit Ihrer Vignette vor jeder Fahrt.
Faktoren-Tabelle: Vignette richtig wählen
| Situation | Empfohlene Vignette | Hinweis |
| Einmaliger Kurzurlaub (bis 10 Tage) | 10-Tages-Vignette | Günstigste Option für kurze Reisen |
| Sommerurlaub (2–8 Wochen) | 2-Monats-Vignette | Gilt 61 Tage ab Kaufdatum |
| Häufige Reisen (mehrmals pro Jahr) | Jahresvignette | Ab ca. 3 Reisen rentabel |
| Motorradtour | Motorrad-Vignette | Günstigere Tarife für Motorräder |
| Wohnmobil bis 3,5 t | PKW-Vignette | Gleicher Tarif wie PKW |
| Wohnmobil über 3,5 t | GO-Box | Keine Vignette, streckenbezogene Maut |
| Reise mit Anhänger | PKW-Vignette | Anhänger braucht keine eigene Vignette |
| Elektrofahrzeug | PKW-Vignette | Vignettenpflicht gilt auch für E-Autos |
| Ausländisches Kennzeichen | PKW-Vignette | Vignettenpflicht gilt für alle |
| Transitfahrt ohne Autobahnnutzung | Keine | Nur auf Bundesstraßen fahren |